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Fristverlängerung für Cloud-TSEs im Rahmen der KassenSichV

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Fristverlängerung für Cloud-TSEs im Rahmen der KassenSichV

Die Kassesnsicherungsverordnung (KassenSichV) setzt viele Unternehmen unter Druck, denen das Ende der Umsetzungsfrist am 30.09.2020 zu schnell näher rückt. Unter den richtigen Bedingungen kann diese aber nun verlängert werden – was auch die Umsetzung der KassenSichV durch Cloud-TSE erleichtern wird.

Fristverlängerung für Cloud-TSEs im Rahmen der KassenSichV: Wer auf die Cloud setzt, ist langfristig sorgenfrei

Kassenhersteller, Händler und Gastronomen bereiteten sich bislang mit Hochdruck auf die Einführung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit bisherigen Stichtag vom 30.09.2020 vor. Spätestens ab Oktober diesen Jahres sollten ursprünglich alle Aufzeichnungs- und Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung – kurz TSE – verfügen, um manipulationssicher zu sein.

Nun gibt es Aufschub für diesen straffen Zeitplan: Die Oberfinanzminister Hessens, Bayerns, Nordrhein-Westfalens, Hamburgs und Niedersachsens haben sich darauf verständigt, die Übergangsfrist für die Implementierung einer TSE bis zum 31.03.2021 zu verlängern. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sind diesen ersten fünf Bundesländern bereits gefolgt. Sieben weitere Bundesländer arbeiten derzeit ebenfalls an einer solch pragmatischen Lösung. Voraussetzung für den Genuss dieser längeren Fristen ist z.B. die Integration einer Cloud-TSE, wie sie zum Beispiel fiskaly, Anbieter innovativer, cloudbasierter Lösungen für die Fiskalisierung von Geschäftsfällen, anbietet. 

Sicherheit statt Verunsicherung

Generell gilt: Die Ausstattung von elektronischen Aufzeichnungssystemen mit einer TSE ist umgehend durchzuführen; eine Verzögerung wird vom Finanzministerium nicht geduldet.

Unter den folgenden Voraussetzung wird das Fehlen einer zertifizierten TSE am Aufzeichnungssystem bis 31.03.2021 jedoch toleriert:

Voraussetzung 1:

Eine Cloud-TSE soll eingebaut werden, ist aber nachweislich noch nicht verfügbar. Dies trifft z.B. auf Cloud-TSE zu, welche auf der Website des BSI den Status “In Zertifizierung” aufweisen. Die Lösung kann bereits integriert werden. Die Zertifizierung soll in den kommenden Monaten vollständig abgeschlossen sein.

Voraussetzung 2:

Eine TSE wurde bestellt bzw. ein Kassenhersteller wurde mit dem verbindlichen und fristgerechten Einbau einer TSE der beauftragt.


Ein Nachweis für eine solche verbindliche Bestellung kann ein beidseitig unterzeichneter Vertrag mit dem Cloud Anbieter sein. Mit dieser Option auf weitere Fristverlängerung reagieren die Finanzminister auf den Umstand, dass Cloud-Kassen in den Regulatorien bislang weitgehend ignoriert wurden. Durch die anstehende Veröffentlichung der neuen Schutzprofile für Cloud-TSEs sowie der Tatsache, dass die Länder mit den jüngsten Erlassen die Markt-Verfügbarkeit von Cloud-TSEs adressieren, wird nun auch eine zeitgemäße und zukunftsfähige Umsetzung der KassenSichV ermöglicht.

Die bislang herrschende Unsicherheit und Eile machten sich Hardware-Hersteller nämlich zunutze, um noch schnell ihre alte Hardware zu barer Münze zu machen. Es kursierten Fehlinformationen und Behauptungen wie “kein Cloud-Anbieter könne eine zertifizierte Lösung anbieten”, “ein Betrieb der SMAERS im Kontext des Aufzeichungssystems im Rechenzentrum ist nicht zulässig”  oder “Trusted Platform Module (TPM) sind für die Einhaltung der KassenSichV eine zwingende Voraussetzung”. Diese Aussagen sind natürlich Humbug! Solche Versuche, Unsicherheiten am Markt zu schüren, sind nicht verwunderlich  – der Markt der Kassenhersteller ist groß und hart umkämpft. Wem es gelang, die verunsicherten Kunden zu erreichen, der konnte bislang noch schnell vor Ablauf der Frist teure und unflexible Hardware-Lösungen verkaufen und den Kunden für Jahre an sich binden. Hält man sich vor Augen, dass eine Entscheidung wie die Auswahl eines TSE-Partners schnell mal nicht nur eine Kasse, sondern tausende betrifft, so wird klar, wie lukrativ der Markt gerade ist und wie viel Kraft und Energie klassische Kassenanbieter in ihre Lobbyarbeit steckten. 

Für diese Werbung sind DIE DIGITAL-WEBER (part of mwbsc GmbH) verantwortlich.

Die Zukunft gehört der Cloud

Mit der angekündigten Fristverlängerung für bestellte Cloud-TSEs profitieren Kassenhersteller, die auf sie setzen, von einer besonders langen und langanhaltenden Sorgenfreiheit. Denn wer auf die Cloud setzt, integriert nur ein Stück Software statt tausender Hardware-Sticks. Die Vorteile einer Cloud-Lösung gegenüber Hardware liegen auf der Hand: Sie ist besonders einfach zu integrieren, kann neue Schutzprofile zukünftiger Zertifizierungsrichtlinien einfach via Update einpflegen, unterstützt jede Systemarchitektur und erfordert keine teuren Hardware-Wechsel. Damit sparen sich Kassenhersteller Zeit und Geld und vermeiden Lock-in-Effekte. Hardware hingegen birgt die Gefahr, bei der Installation Fehler zu machen, wie zum Beispiel die Zeit falsch einzustellen, und sind kompliziert in der Handhabung und Verwaltung. Außerdem muss eine Hardware-TSE regelmäßig neu angeschafft werden, da sie aufgrund technischer Limitierungen wie dem Auslaufen von Schlüsselzertifikaten dann quasi „verbraucht“ ist. 

Johannes Ferner, CEO von fiskaly, erklärt:

„Auch für unsere Branche gilt – die Zukunft liegt in der Cloud. Der bisherige Ansatz, Cloud-Kassen nicht ernsthaft in der regulatorischen Timeline zu berücksichtigen oder die Tatsache, wie die Hardware-Wettbewerber sich diesem Wandel versperren, hat sich als falsch erwiesen. Dies erinnert an Elektroautos, die man zunächst in Deutschland auch nicht ernst nahm, da zunächst kaum jemand eins fuhr. Heute fördern wir sie sogar prominent, weil wir wissen, dass sie die Zukunft sind. Ebenso sind Cloud-Kassen der Fortschritt, den unsere Branche braucht. Sie können auch mobil eingesetzt werden und sind die einzig wirklich skalierbare Lösung. Darüber hinaus punkten Cloud-Lösungen wie fiskaly damit, dass sich der Kassenhersteller aussuchen kann, ob die SMAERS im Frontend oder Backend laufen sollen – je nach Architektur des Aufzeichnungssystems. Eine Flexibilität von verteilten Komponenten, die nur die Cloud bietet und für jede Architektur eine zulässige Betriebslösung ermöglicht.”

Ferner führt weiter aus:

„Mit Sorge haben wir bislang beobachten können, mit welchen irreführenden Argumenten und Gerüchten im Markt für Hardware argumentiert und was für eine Torschlusspanik vor der KassenSichV verbreitet wurde. Daher begrüßen wir sehr, dass nun mit der Fristverlängerung Sicherheit und Klarheit geschaffen wurde. Endlich wird der Cloud die Priorität im Rahmen einer sich digitalisierenden Wirtschaft und Gesellschaft eingeräumt, die ihr zusteht. Hardware-TSEs haben sicherlich ihre Berechtigung und sind eine solide Lösung für stationäre Aufzeichnungssysteme. Für eine moderne Betriebsumgebung ist es aber nicht vorstellbar, mehrere tausend Hardware-TSEs als USB-Sticks im Rechenzentrum ein- und auszustöpseln. So ist es auch in vielen Rechenzentren gar nicht möglich, individuelle Hardware zu betreiben. Wer tausend Kassen deutschlandweit im Betrieb hat, kann sich das Chaos hierzu ausmalen. Wir sind daher sehr froh, dass die Finanzminister nun ein Einsehen hatten.”

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