Redaktionsbeitrag

EU macht Ernst mit E-Invoicing: Deutschlands Top-700 zu ihrem Stand bei digitaler Rechnung befragt

Um was geht es in diesem Beitrag:

Lesen sie hier den Beitrag:

EU macht Ernst mit E-Invoicing: Deutschlands Top-700 zu ihrem Stand bei digitaler Rechnung befragt

Am 18. April 2019 werden alle EU-Staaten einen weiteren Schritt in Richtung E-Invoicing unternehmen. Dies ist der Stichtag für die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU durch alle EU-Mitgliedstaaten. Von da an müssen sämtliche Verwaltungskörperschaften in Europa in der Lage sein, zumindest im Fall von öffentlichen Aufträgen strukturierte E-Rechnungen von ihren Auftragnehmern zu empfangen. Eine aktuelle Studie von Comarch und Fraunhofer beleuchtet den aktuellen Stand von Deutschlands Top-700-Unternehmen bei der Umstellung auf digitale Rechnung.

EU macht Ernst mit E-Invoicing: Deutschlands Top-700 zu ihrem Stand bei digitaler Rechnung befragt

In den letzten Jahren hat sich zunehmend ein branchenübergreifender Trend hin zur Digitalisierung des traditionellen papiergebundenen Rechnungsverkehrs herauskristallisiert. Für Staatsregierungen bedeutet dies mehr Kontrolle über die Mehrwertsteuererhebung und für Unternehmen ist es eine Möglichkeit, ihre Buchhaltung sowohl effizienter als auch kostengünstiger zu gestalten.

Lateinamerika geht bei digitalen Rechnungen beispielhaft voran…

In jenem besagten Teil der Welt ist die e-Rechnung zweifellos am weitesten verbreitet – nicht zuletzt, weil dort die Anzahl an Unternehmen, die zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind, am höchsten ist. In den meisten lateinamerikanischen Ländern, einschließlich Argentinien, Brasilien und Uruguay, gilt dies seit ein paar Jahren vor allem für den Rechnungsaustausch mit öffentlichen Verwaltungseinrichtungen. In Bolivien und Kolumbien wird die e-Rechnungspflicht zudem auf weitere Unternehmensarten ausgeweitet mit dem Ziel, Papierrechnungen vollständig abzuschaffen.

Ab 18. April macht die EU ernst

Ab 18. April 2019 müssen nach Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU sämtliche Verwaltungskörperschaften von EU-Mitgliedsstaaten in der Lage sein, zumindest im Fall von öffentlichen Aufträgen strukturierte e-Rechnungen von ihren Auftragnehmern zu empfangen. In einigen Mitgliedstaaten ist der elektronische Rechnungsaustausch bereits Pflicht bei sämtlichen Transaktionen mit dem öffentlichen Sektor. So haben die Regierungen Belgiens, Spaniens und der Niederlande eigens zu diesem Zweck bereits die Einführung entsprechender E-Invoicing-Plattformen beschlossen. Inspiriert von den Erfolgen und positiven Erfahrungen Lateinamerikas hat Italien zudem am 1. Januar 2019 als erstes EU-Mitglied eine E-Invoicing-Pflicht für B2B-Transaktionen eingeführt. Welche Maßnahmen in Bulgarien und Rumänien zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU ergriffen werden, ist der EU-Kommission nach eigener Aussage hingegen nicht bekannt.

Globale Projekte, lokale Herausforderungen

Internationale Unternehmen befinden sich nun in einer besonders schwierigen Lage, denn sie müssen den verschiedenen Lösungen gerecht werden, die von den einzelnen Mitgliedstaaten zur Einhaltung der E-Invoicing-Richtlinie eingeführt wurden. Bei der Etablierung entsprechender effizienter Geschäftsabläufe bedarf es einer dynamischen Anpassung an die landesspezifischen Anforderungen und Vorschriften in Bezug auf Dokumentenformate, digitale Signaturen und den Einsatz bestimmter Kommunikationskanäle zum Austausch mit den Regierungsplattformen.

weiter zu: Rechtskonformität als Schlüssel  zum Erfolg…

Transparenzhinweise zum Beitrag:

weitere Beiträge zum Thema: