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Der entscheidende Tipp von SD Worx zum Thema Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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Der entscheidende Tipp von SD Worx zum Thema Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Der entscheidende DSGVO-Tipp kommt von Stephen Williams, Data Protection and Compliance Officer Development HCM Payroll, SD Worx GmbH.

DSGVO-Tipp:
Der entscheidende Tipp von
SD Worx
zum Thema
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Am 25.5.2018 beginnt ein neues Zeitalter im Datenschutz, denn an diesem Tag endet die Schonfrist für die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Eine Menge neuer Pflichten kommen auf die Verantwortlichen aller Unternehmen mit Sitz oder wirtschaftlicher Aktivität in der Europäischen Union zu. Bei Nichteinhaltung drohen extrem hohe Strafgelder, deutlich aufgerüstete Aufsichtsbehörden kündigen bereits eine erheblich höhere Prüfdichte an.

Das Ende der Schonfrist

Die EU-Datenschutzgrundverordnung geht alle Unternehmen an. Künftig muss jeder Betrieb ein Gesamtkonzept vorlegen können, welches die Einhaltung der Grundverordnung nachweist. Hinzu kommen umfangreichere Informationsrechte der Betroffenen – und das Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Jede Datenschutz-Panne muss binnen 72 Stunden bei der Aufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern ein Datenschutzrisiko besteht – und auch die Betroffenen sind zu informieren.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung kann dramatische Auswirkungen haben

Eine sorgfältige Vorbereitung auf die neue Verordnung ist dringend zu empfehlen, insbesondere mit dem fortan gültigen Unschuldsbeweis. Die Prüfbehörden müssen in Zukunft keinen Verstoß mehr nachweisen, sondern vielmehr muss das betroffene Unternehmen die Einhaltung der geltenden Regeln beweisen – und dies jederzeit und überall. Diese Beweisführung kann nur mit einer klugen und fortwährend aktualisierten Dokumentationskette sämtlicher relevanter Prozesse im Unternehmen erbracht werden. Ganz wichtig auch: Jedes Unternehmen muss in allen Bereichen für jedes erhobene Datenfeld jederzeit in der Lage sein, die gesetzliche Grundlage nachzuweisen. Unnötig gespeicherte Daten bedeuten bereits einen groben Regelverstoß.

Die Prüfbehörden werden Präzedenzfälle schaffen wollen – und angesichts des drakonischen Bußgeldkataloges kann sehr effizient Druck aufgebaut werden. Deshalb lautet unsere unmissverständliche Empfehlung: Machen Sie sich unangreifbar – bereiten Sie sich gründlich vor! Warten Sie nicht ab, beginnen Sie noch heute mit der Umsetzung!

Checkliste zur EU Datenschutz-Grundverordnung: Sind Sie wirklich gut vorbereitet?


Dieser DSGVO-Tipp kommt von Stephen Williams, Data Protection and Compliance Officer Development HCM Payroll, SD Worx GmbH.

Stephen Williams, Data Protection and Compliance Officer Development HCM Payroll, SD Worx GmbH
Stephen Williams, Data Protection and Compliance Officer Development HCM Payroll, SD Worx GmbH

Über SD Worx GmbH:

Als führender europäischer Anbieter für Payroll- und HR-Dienstleistungen bietet SD Worx auf der ganzen Welt eine umfangreiche Palette an Lösungen für seine Kunden: von Payroll und HR über juristische Beratung, Schulungen und Automatisierung bis hin zu Consulting- und Outsourcing-Dienstleistungen. Derzeit vertrauen weltweit über 63.000 Unternehmen aller Größen und Branchen auf die über 70-jährige Erfahrung von SD Worx.

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